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   OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 18/22   

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https://dejure.org/2022,5169
OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 18/22 (https://dejure.org/2022,5169)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10.03.2022 - 1 Ws 18/22 (https://dejure.org/2022,5169)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10. März 2022 - 1 Ws 18/22 (https://dejure.org/2022,5169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    StPO § 473
    Anforderungen an Abstinenzweisung nach § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB gegenüber einem langjährig Suchtkranken; Vorgeschichte des Suchterkrankten als Maßstab für Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung; Zumutbarkeit einer Weisung gegenüber suchtkranken Verurteilten

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 18/22
    An dieses Kriterium der Zumutbarkeit sind im Vergleich zu der gleichlautenden, Weisungen während der Bewährungszeit betreffenden Regelung in § 56c Abs. 1 S. 2 StGB erhöhte Anforderungen zu stellen, da der Verstoß gegen Weisungen nach § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrt ist (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170).

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass wegen der Möglichkeit der Verhängung einer Strafe im Fall der Verletzung der Abstinenzweisung von dem Verurteilten die Hinnahme des damit verbundenen ethischen Unwertgehalts im Allgemeinen nur dann erwartet werden kann, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170; siehe zur Anwendung dieser Maßstäbe in der Rechtsprechung der Obergerichte auch KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 7, StV 2021, 310 (Ls.); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 32; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 Ws 760/19, juris Rn. 23, StV 2020, 364; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.07.2016 - 1 Ws 51/16, juris Rn. 21; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21, juris Rn. 10 f.).

  • KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19

    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisungen sowie Vorstellungs- und

    Auszug aus OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 18/22
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass wegen der Möglichkeit der Verhängung einer Strafe im Fall der Verletzung der Abstinenzweisung von dem Verurteilten die Hinnahme des damit verbundenen ethischen Unwertgehalts im Allgemeinen nur dann erwartet werden kann, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170; siehe zur Anwendung dieser Maßstäbe in der Rechtsprechung der Obergerichte auch KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 7, StV 2021, 310 (Ls.); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 32; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 Ws 760/19, juris Rn. 23, StV 2020, 364; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.07.2016 - 1 Ws 51/16, juris Rn. 21; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21, juris Rn. 10 f.).

    Es ist - insoweit entgegen dem Beschwerdevorbringen - nicht schematisch jede Abstinenzweisung gegenüber einem langjährigen Suchterkrankten ohne erfolgreichen Therapieabschluss als unzumutbare Anordnung anzusehen, sondern es kommt nach der vorzitierten Rechtsprechung auf die Würdigung der Umstände des Einzelfalls an (siehe BVerfG, a.a.O., juris Rn. 26; ebenso KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 9 f., StV 2021, 310 (Ls.)).

  • OLG Jena, 16.01.2020 - 1 Ws 451/19

    Strafvollstreckungssache: Zeitpunkt der Entscheidung über die Frage des

    Auszug aus OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 18/22
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass wegen der Möglichkeit der Verhängung einer Strafe im Fall der Verletzung der Abstinenzweisung von dem Verurteilten die Hinnahme des damit verbundenen ethischen Unwertgehalts im Allgemeinen nur dann erwartet werden kann, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170; siehe zur Anwendung dieser Maßstäbe in der Rechtsprechung der Obergerichte auch KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 7, StV 2021, 310 (Ls.); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 32; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 Ws 760/19, juris Rn. 23, StV 2020, 364; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.07.2016 - 1 Ws 51/16, juris Rn. 21; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21, juris Rn. 10 f.).

    Es ist - insoweit entgegen dem Beschwerdevorbringen - nicht schematisch jede Abstinenzweisung gegenüber einem langjährigen Suchterkrankten ohne erfolgreichen Therapieabschluss als unzumutbare Anordnung anzusehen, sondern es kommt nach der vorzitierten Rechtsprechung auf die Würdigung der Umstände des Einzelfalls an (siehe BVerfG, a.a.O., juris Rn. 26; ebenso KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 9 f., StV 2021, 310 (Ls.)).

  • OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19

    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

    Auszug aus OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 18/22
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass wegen der Möglichkeit der Verhängung einer Strafe im Fall der Verletzung der Abstinenzweisung von dem Verurteilten die Hinnahme des damit verbundenen ethischen Unwertgehalts im Allgemeinen nur dann erwartet werden kann, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170; siehe zur Anwendung dieser Maßstäbe in der Rechtsprechung der Obergerichte auch KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 7, StV 2021, 310 (Ls.); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 32; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 Ws 760/19, juris Rn. 23, StV 2020, 364; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.07.2016 - 1 Ws 51/16, juris Rn. 21; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21, juris Rn. 10 f.).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2016 - 1 Ws 51/16

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtliche Bewertung der späteren Beschränkung

    Auszug aus OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 18/22
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass wegen der Möglichkeit der Verhängung einer Strafe im Fall der Verletzung der Abstinenzweisung von dem Verurteilten die Hinnahme des damit verbundenen ethischen Unwertgehalts im Allgemeinen nur dann erwartet werden kann, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170; siehe zur Anwendung dieser Maßstäbe in der Rechtsprechung der Obergerichte auch KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 7, StV 2021, 310 (Ls.); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 32; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 Ws 760/19, juris Rn. 23, StV 2020, 364; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.07.2016 - 1 Ws 51/16, juris Rn. 21; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21, juris Rn. 10 f.).
  • OLG Zweibrücken, 04.05.2021 - 1 Ws 103/21

    Mögliche Weisungen an langjährig Suchtkranke

    Auszug aus OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 18/22
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass wegen der Möglichkeit der Verhängung einer Strafe im Fall der Verletzung der Abstinenzweisung von dem Verurteilten die Hinnahme des damit verbundenen ethischen Unwertgehalts im Allgemeinen nur dann erwartet werden kann, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170; siehe zur Anwendung dieser Maßstäbe in der Rechtsprechung der Obergerichte auch KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 7, StV 2021, 310 (Ls.); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 32; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 Ws 760/19, juris Rn. 23, StV 2020, 364; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.07.2016 - 1 Ws 51/16, juris Rn. 21; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21, juris Rn. 10 f.).
  • OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 Ws 760/19
    Auszug aus OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 18/22
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass wegen der Möglichkeit der Verhängung einer Strafe im Fall der Verletzung der Abstinenzweisung von dem Verurteilten die Hinnahme des damit verbundenen ethischen Unwertgehalts im Allgemeinen nur dann erwartet werden kann, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170; siehe zur Anwendung dieser Maßstäbe in der Rechtsprechung der Obergerichte auch KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 7, StV 2021, 310 (Ls.); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 32; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 Ws 760/19, juris Rn. 23, StV 2020, 364; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.07.2016 - 1 Ws 51/16, juris Rn. 21; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21, juris Rn. 10 f.).
  • OLG Bremen, 25.10.2018 - 1 Ws 100/18
    Auszug aus OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 18/22
    Die Erteilung einer Weisung nach § 68b StGB ist gesetzeswidrig, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. die st. Rspr. des Senats, siehe zuletzt u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 25.10.2018 - 1 Ws 100/18, juris Rn. 10, StV 2020, 27) oder dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz nicht genügt (siehe Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 453 StPO Rn. 12; LR/Graalmann-Scheerer, 26. Aufl., § 453 StPO Rn. 37; Hanseatisches OLG in Bremen, a.a.O.).
  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

    Vielmehr findet sich eine Einschränkung der Verwertbarkeit ähnlich § 463a Abs. 4 StPO bei Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB gerade nicht, weshalb der Gesetzgeber eine ähnliche Problematik bei der hier inmitten stehenden Weisung mit einer wesentlich geringeren Eingriffstiefe als bei der elektronischen Fußfessel offensichtlich nicht gesehen hat, sodass im Rahmen einer Suchtmittelkontrollweisung erlangte Erkenntnisse auch im Rahmen einer strafrechtlichen Verfolgung Verwendung finden dürfen (so zutreffend LK/Baur StGB 13. Aufl. § 68b Rn. 141; im Ergebnis ebenso wohl OLG Bremen, Beschluss vom 10.03.2022 - 1 Ws 18/22 bei juris).

    Jedenfalls in Fällen, in denen ein langjähriger, mehrfach erfolglos therapierter Suchtabhängiger aufgrund seiner Suchtkrankheit nicht zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage ist und von ihm keine die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit erheblich beeinträchtigenden Straftaten drohen, ist eine strafbewehrte Abstinenzweisung gem. § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB als unzumutbare Anforderung an die Lebensführung nach § 68b Abs. 3 StGB und damit zugleich als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit anzusehen (BVerfG a.a.O.; OLG Bremen, Beschluss vom 10.03.2022 - 1 Ws 18/22 bei juris = BeckRS 2022, 4652; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21 bei juris = BeckRS 2021, 11087; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19 bei juris = BeckRS 2019, 33286).

  • OLG Bremen, 24.01.2023 - 1 Ws 151/22

    Zulässigkeit auf den Wohn- oder Aufenthaltsort bezogener Weisungen im Rahmen der

    Neben der Prüfung, ob der angefochtenen Entscheidung eine ausreichende Rechtsgrundlage zugrunde liegt, stellt sich dabei die Frage, ob die Anordnung unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. die st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 25.10.2018 - 1 Ws 100/18, juris Rn. 10, StV 2020, 27; Beschluss vom 10.03.2022 - 1 Ws 18/22, juris Rn. 7, OLGSt StGB § 68b Nr. 31; siehe auch BeckOK/Heuchemer, 55. Edition, 01.11.2022, § 68b StGB Rn. 27).

    Dabei sind an das Kriterium der Zumutbarkeit im Vergleich zu der gleichlautenden, Weisungen während der Bewährungszeit betreffenden Regelung in § 56c Abs. 1 S. 2 StGB erhöhte Anforderungen zu 12 stellen, da der Verstoß gegen Weisungen nach § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrt ist (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 10.03.2022 - 1 Ws 18/22, juris Rn. 8, OLGSt StGB § 68b Nr. 31).

  • BGH, 28.06.2023 - 3 StR 151/23

    Erforderlichkeit eines unmissverständlichen Hinweises im

    In einer solchen Konstellation ist eine Weisung während der Führungsaufsicht, keine Alkoholika zu konsumieren, wenn auch nicht stets, so aber doch in der Regel unverhältnismäßig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 2016 - 2 BvR 496/12, NJW 2016, 2170 Rn. 25 f.; OLG Bremen, Beschluss vom 10. März 2022 - 1 Ws 18/22, juris Rn. 9 mwN; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 6 Ss 130/19, juris Rn. 18).
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